AVANTAJ PERSONAL

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren vereinfacht daher nicht nur den Weg für qualifizierte Drittstaatsangehörige, sondern bietet auch deutschen Unternehmen einen planbaren Einreiseprozess: 

Die Verfahrensdauer wird durch gesetzlich vorgegebene Fristen verkürzt und der Arbeitgeber wird durch die zuständige Behörde in Deutschland unterstützt.

Für folgende Personengruppen aus Drittstaaten kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Anspruch genommen werden:

  • Fachkräfte mit einer Berufsausbildung
  • Fachkräfte mit akademischem Abschluss
  • Auszubildende, die eine betriebliche Ausbildung in Deutschland absolvieren wollen
  • IT-Fachkräfte, die über keinen formalen Abschluss, aber über praktische Berufserfahrung verfügen
  • u.m.

Anwendung des beschleunigten Verfahrens:  Das beschleunigte Verfahren wird von den Ausländerbehörden in die Wege geleitet. Voraussetzungen dafür lauten:

  • der Nachweis der beruflichen Qualifikation 
  • ein konkretes Arbeitsverhältnis und 
  • eine Vollmacht der ausländischen Fachkraft. 

Je nach Bundesland ist dies eine zentrale Stelle oder die örtlich zuständige Ausländerbehörde, die für die Durchführung des Verfahrens verantwortlich ist.

Abläufe:

1) Vertrag abschließen: Ausländerbehörde und Arbeitgeber schließen eine Vereinbarung.

2) Anerkennungsverfahren: Die Ausländerbehörde leitet das Verfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung bzw. Anerkennung ein. Die Anerkennungsstelle soll innerhalb von zwei Monaten nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen über die berufliche Anerkennung entscheiden.

3) Zustimmung zur Beschäftigung: Die Ausländerbehörde stellt bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigten Beschäftigung in Deutschland. 

4) Vorabzustimmung zur Erteilung des Visums: 

Sind alle Voraussetzungen (u.a. ggf. Zustimmung der BA und Anerkennung der ausländischen Qualifikation sowie ggf. Zusage der Berufserlaubnis) erfüllt, erhält der Arbeitgeber eine sog. Vorabzustimmung zum Visum. Diese wird an die ausländische Fachkraft weitergeleitet. 

5) Nach Erteilung des Visums kann die Fachkraft nach Deutschland einreisen.

Servicegebühren pro Kandidat: 411 Euro (ab dem Jahr 2023).