Eine Anpassungsqualifizierung ist eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme, die dazu dient, die volle Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation für Tätigkeiten in Deutschland herzustellen. Hierzu zählen z.B. Praktika, betriebliche Nachqualifizierungen etc.
Um zur Anpassungsqualifizierung zugelassen zu werden, benötigt man einen Defizitbescheid.
Dieses Dokument legt fest, welche Inhalte in deiner Prüfung abgefragt werden. Du erhältst den Defizitbescheid von der Zentralen Anerkennungsstelle deines Bundeslandes.
Die Kosten für diese Kurse werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
Die Kenntnisprüfung ist für ausländische Fachkräfte ein wichtiger Schritt, um ihre beruflichen Qualifikationen in Deutschland anerkennen zu lassen.
Um zur Kenntnisprüfung zugelassen zu werden, benötigt man einen Defizitbescheid.
Die Kosten für diese Kurse werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
Mit der Berufsausübungserlaubnis wird die rechtliche Befugnis zur Berufsausübung sowie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erteilt. Drittstaatsangehörige, die in reglementierten Berufen arbeiten wollen, benötigen eine Berufsausübungserlaubnis, bevor eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erteilt werden kann.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG ermöglicht eine schnellere Einreise von drittstaatsangehörigen Fachkräften. Der Arbeitgeber kann das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland mit einer Vollmacht der Fachkraft einleiten. Der Arbeitgeber, der den Antrag stellt, muss eine Gebühr von 411 Euro zahlen.
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel primär für Akademikerinnen und Akademiker aus Nicht-EU-Staaten, die in einem EU-Mitgliedstaat beschäftigt werden wollen Diese Zielgruppe wurde ab November 2023 um Engpassberufe erweitert. Voraussetzungen für die Blaue Karte EU sind ein Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag mit Mindestbruttogehalt.
In Deutschland gibt es reglementierte und nicht reglementierte Berufe. In reglementierten Berufen dürfen nur Personen arbeiten, die eine ganz bestimmte Qualifikation haben. Dies gilt zum Beispiel für Krankenschwestern und -pfleger, Lehrkräfte oder Anwältinnen und Anwälte. Es gilt auch für bestimmte Handwerksmeister/innen, wenn sie selbstständig tätig sind. Personen mit einer ausländischen Qualifikation, die in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, benötigen eine Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses oder eine Berufserlaubnis.
Nicht reglementierte Berufe sind Berufe, deren Tätigkeiten nicht gesetzlich geschützt sind. Im Gegensatz zu reglementierten Berufen, die bestimmte Berufsqualifikationen und zusätzliche Berufszulassungsvoraussetzungen erfordern, haben nicht reglementierte Berufe keine solchen rechtlichen Beschränkungen.
Für ausländische Fachkräfte ist die Anerkennung in nicht reglementierten Berufen keine Pflicht, aber dennoch sinnvoll. Mit Hilfe des Anerkennungsbescheides in deutscher Sprache haben Unternehmen sofort einen Überblick über die Fähigkeiten und Kenntnisse der ausländischen Fachkräfte.
Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist der Referenzberuf ein wichtiges Konzept.
Bei einem Referenzberuf handelt es sich um einen deutschen Beruf, der als Vergleichsmaßstab für die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen dient. Anhand des Referenzberufs kann beurteilt werden, ob im Ausland erworbene Qualifikationen mit einem deutschen Berufsbild vergleichbar sind.
MINT ist die offizielle Abkürzung für Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften. In Deutschland gibt es einen Mangel an qualifizierten Fachkräften in den MINT-Berufen. Daher haben Absolventinnen und Absolventen von MINT-Studiengängen gute berufliche und wirtschaftliche Chancen.
Die Anerkennungspartnerschaft ist ein neuer Weg zur Erleichterung der Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland und beinhaltet, dass Personen aus Drittstaaten nach Deutschland einreisen und dann das gesamte Verfahren zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation durchlaufen.
Dabei verpflichten sich die zukünftige Fachkraft und ihr Arbeitgeber nach der Einreise zur Beantragung der Anerkennung und zur aktiven Durchführung des Verfahrens.
Die Qualifikationsanalyse (QA) ist ein Verfahren, mit dem berufliche Kompetenzen festgestellt werden. Sie wird im Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen eingesetzt. Dies gilt für alle Ausbildungsberufe im dualen System, für Meisterberufe und für Fortbildungsberufe. Die rechtliche Grundlage für die Qualifikationsanalyse ist im Anerkennungsgesetz geregelt.
Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten wird vereinfacht. So wird grundsätzlich nicht mehr geprüft, ob die erforderliche EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und die Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation vorliegen. Außerdem entfällt die Vorrangprüfung und es werden keine Sprachkenntnisse mehr verlangt.
Voraussetzungen für Berufskraftfahrer:
- Sie müssen die erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE besitzen und
- Nachweis der (beschleunigten) Grundqualifikation der EU oder des EWR für das Führen bestimmter Fahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr.
- Die Zustimmung der BA ist im Visumverfahren erforderlich.
- einen Arbeitsvertrag, der neben der Beschäftigung die Verpflichtung zur Teilnahme an Maßnahmen zum Erwerb der Grundqualifikation und des deutschen Führerscheins vorsieht.
- die bereits eine ausländische Berufskraftfahrerlizenz in ihrem Heimatland besitzen.
- Ein konkretes Arbeitsplatzangebot bei demselben Arbeitgeber im Anschluss an die Erteilung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und den Erwerb der Grundqualifikation muss vorliegen. usw
Detaillierte Informationen hier.