AVANTAJ PERSONAL

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

1.      Vertragsparteien

a.      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Avantaj Personal GmbH (nachfolgend „Avantaj"), Doggenburgstraße 8, 70193 Stuttgart und dem Kunden. Die AGB regeln alle Details der Leistungserbringung zwischen diesen Parteien.

b.      Diese AGB richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

2.  Gegenstand des Vertrags

Der Kunde sucht Fachkräfte über dieses Portal, indem er seine Stellenangebote inseriert und über den Button „Auftragsbestätigung“ bestätigt. Mit der „Auftragsbestätigung“ erkennt er die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB an. Entgegenstehende oder abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn Avantaj ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt hat.

3.  Abschluss des Vertrages

a.      Durch Anklicken des Buttons „Auftragsbestätigung“ auf der Homepage/ dem Portal von Avantaj stimmt der Kunde ferner den Datenschutzbestimmungen von Avantaj zu und gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

b.      Der Abschluss des Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde über die erforderliche Bonität verfügt und Avantaj dem Angebot zustimmt. Die Zustimmung erfolgt mit der Veröffentlichung des Inserats oder der Inserate auf dem Avantaj-Portal.

c.     Erfolgt der Vertragsschluss zwischen den Parteien telefonisch, erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Die AGB gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht binnen von 24 Stunden schriftlich widerspricht.

d.      Eine Änderung des Antragsinhalts durch den Kunden ist nur dann gültig, wenn die Änderung ausdrücklich von Avantaj bestätigt wurde.

e.      Die Ausführung des Angebots durch Avantaj ist keine konkludente Annahme des geänderten Vertragsangebots.

4.  Leistungsbeschreibung

a.      Die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Dienste finden Sie unter „Portal-Nutzungs-Bedingungen und Produkte".

b.      Mit dem Vertrag wird Avantaj das Recht eingeräumt, die Daten des Kunden und die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden Daten für Daten-/Trendanalysen zu nutzen und in anonymisierter Form zu veröffentlichen.

c.       Avantaj ist berechtigt, Gestaltungen, Darstellungen, einzelne Funktionalitäten sowie Inhalte der Dienste der von ihr betriebenen Internet-Plattform nach Bedarf und eigenem Ermessen zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit hierdurch wesentliche Leistungspflichten gegenüber dem Kunden nicht beeinträchtigt werden.

d.      Avantaj hat das Recht, periodisch Tests auf seinen Webseiten durchzuführen. Diese Tests werden durchgeführt, um Erkenntnisse über Produkte, Präsentationsformen oder Nutzerverhalten zu gewinnen. Eine vorherige Ankündigung solcher Tests durch Avantaj gegenüber dem Kunden erfolgt grundsätzlich nicht. Ein Widerspruchsrecht des Kunden gegen die Durchführung eines Tests besteht grundsätzlich nicht.

e.      Avantaj übernimmt keine Gewähr für den unterbrechungsfreien Betrieb der Internet-Plattformen und Systeme, insbesondere aufgrund von Wartung.

 5.  Zahlungsmodalitäten, Kostenregelung und Zurückbehaltung

a.      Die Rechnungsstellung durch Avantaj erfolgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen den Kandidaten aus dem Kandidatenpool und dem Kunden oder mit Auftragserteilung, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b.      Sofern nicht anders vereinbart, wird der Anspruch auf Teilzahlung bei Vertragsabschluss bzw. Auftragserteilung fällig. Das bedeutet, dass dem Kunden innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 50 % der Rechnungssumme in Rechnung gestellt wird. Der Restbetrag wird bei Arbeitsaufnahme der Kandidaten bzw. mit dem Abschluss des Auftrages fällig.

c.       Bei Zahlungsverzug ist Avantaj berechtigt, Leistungen oder Teile davon bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

d.      Zahlungen per Auslandsüberweisung erfolgen unter Übernahme aller anfallenden Bankgebühren durch den Kunden.

6. Grundlagen für die Zusammenarbeit

a.      Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar und nicht abtretbar. Der Vertragseintritt eines Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung von Avantaj.

b.      Der Kunde verpflichtet sich, Avantaj alle für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlichen und zweckdienlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden sind in den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen dieser AGB geregelt.

c.       Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche Inhalte, die er auf dem Portal von Avantaj veröffentlicht oder zur Veröffentlichung zur Verfügung stellt, nicht sittenwidrig, rechtswidrig oder unlauter sind und keine Rechte Dritter verletzen. Mit der Auftragserteilung bzw. Inserieren bestätigt der Kunde insbesondere, dass er über die für die Einstellung und Veröffentlichung der übermittelten Inhalte erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Avantaj ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte oder sonstigen Materialien zu überprüfen oder aufzubewahren.

d.      Schäden, die Avantaj aufgrund einer Verletzung der vorstehenden Bestimmungen erleidet, hat der Kunde auf Verlangen zu erstatten. Sollte Avantaj aufgrund einer Verletzung dieser Bestimmung durch den Kunden von Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich Avantaj, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Kunde verpflichtet sich, Avantaj in diesem Fall bei der Abwehr der Ansprüche zu unterstützen.

 7. Registrierung und Anmeldung

a.      Soweit sich der Kunde auf den von Avantaj betriebenen Websites registrieren lässt, um Dienste zu nutzen, ist er verpflichtet, sich zu registrieren.

b.      Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

c.     Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Inhalte angemessen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sofern der Kunde den Verdacht eines unbefugten Zugriffs auf den registrierten Account hat und/oder Anhaltspunkte für einen solchen Zugriff vorliegen, Avantaj unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

 8.  Urheber- und andere verwandte Schutzrechte

a.      Durch diesen Vertrag werden dem Kunden keinerlei Eigentums- oder Nutzungsrechte, Lizenzen oder sonstige Rechte an der Software übertragen.

b.      Dem Kunden werden die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Alle Rechte an der vom Kunden genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken, Urheberrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten verbleiben uneingeschränkt bei Avantaj. 

c.       Avantaj ist Hersteller und Urheber der Datenbanken.

9. Referenzkunden-Marketing

Avantaj hat das Recht, den Kunden als Referenzkunden anzuführen. Hierzu wird das Logo des Kunden für die Dauer des Vertrages auf der Internetseite www.avantaj-personal.com sowie in sonstigen Marketingaktivitäten, insbesondere in Präsentationen, Messeunterlagen und Broschüren veröffentlicht. Zu diesem Zweck räumt der Kunde Avantaj das Recht ein, sein Logo zu verwenden.

10. Regeln für API-Verbindungen

a.      Avantaj wird demnächst verschiedene Schnittstellenprogrammierungen (nachfolgend „Avantaj API“) entwickeln und seinen Kunden zur Verfügung stellen. Die notwendige Anbindungs-Kommunikation bzw. Einführungsschulung wird rechtzeitig angekündigt und eingeleitet. Bei einer API (Application Programming Interface) handelt es sich um eine maschinenlesbare Verbindung zwischen dem Anbieter der API (Avantaj) und dem Nutzer der API (Kunde) zum Zwecke einer schnellen und einfachen Datenübertragung bzw. Kommunikation.

Die Avantaj API ermöglicht es dem Kunden, mit Avantaj zu kommunizieren. Die Kommunikation erfolgt in Übereinstimmung mit den in diesem Kapitel definierten Anforderungen.

b.      Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Applikationen mit den Avantaj Portalen zu verbinden, die zuvor von Avantaj freigegeben wurden. Avantaj wird die Applikation im Vorfeld einer Prüfung unterziehen, um sicherzustellen, dass die Applikation den technischen Anforderungen von Avantaj entspricht.

c.       Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Anwendung im laufenden Betrieb nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird Avantaj den Kunden unverzüglich informieren und ihn zur Beseitigung des Mangels innerhalb einer bestimmten Frist auffordern. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist Avantaj berechtigt, den Zugang zur API zu sperren, bis der Mangel behoben oder beseitigt ist.

d.      Nach Vertragsbeendigung zwischen dem Kunden und Avantaj werden alle API-Verbindungen zu dem Avantaj-Portal binnen 48 Stunden getrennt.

 11. Gewährleistung, Verjährung, Haftung

a.      Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Der Kunde hat Mängel der Leistungen unverzüglich nach deren Feststellung Avantaj anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gelten die Leistungen als mangelfrei erbracht.

b.      Die Gewährleistungsrechte des Kunden erstrecken sich nicht auf Mängel, die in einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder in einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen.

c.       Alle Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis erlangt oder bei grober Fahrlässigkeit erlangen müsste.

d.      Avantaj haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

e.      Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, nur zurücktreten oder kündigen, wenn Avantaj diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

 12. Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten

a.      Avantaj verpflichtet sich, als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, welche Avantaj vom Kunden vertragsgemäß erhält, geheim zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch bis 6 Monate nach Beendigung des Vertrages.

b.      Der Kunde verpflichtet sich, die ihm im Zusammenhang mit den Diensten zur Verfügung gestellten IDs, Passwörter, Benutzernamen etc. sorgfältig und vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat Avantaj unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten in Kenntnis zu setzen.

c.       Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere der in diesen AGB genannten Pflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich gegen die in diesem Punkt genannten Pflichten, ist Avantaj berechtigt, die Dienste ohne weitere Ankündigung zu beenden und von der Website zu entfernen, ohne dass hierdurch die Zahlungsverpflichtungen des Kunden entfallen.

d.      Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für solche Informationen, die offenkundig sind oder die der Partei bereits bekannt waren.

e.      Avantaj ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze, Richtlinien und dergleichen zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.

f.        Avantaj gewährleistet darüber hinaus, dass alle Mitarbeiter*innen von Avantaj auf das Datengeheimnis und zur Wahrung besonderer Vertraulichkeit gemäß den anwendbaren Datenschutz-, Telekommunikations- und sonstigen einschlägigen Gesetzen verpflichtet wurden.

13. Abmahnung, gerichtliche Entscheidung

Sollte der Kunde wegen einer Veröffentlichung auf den Avantaj-Webseiten abgemahnt werden oder bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter zu veröffentlichender Inhalte abgegeben haben oder eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder eine sonstige gerichtliche oder behördliche Entscheidung zugestellt worden sein, so ist der Kunde verpflichtet, Avantaj hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, so kann Avantaj nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, Avantaj von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten und Avantaj den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

 14. Laufzeit und Kündigsfrist

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt der Vertrag mit dem Datum des Vertragsabschlusses. Sofern produktspezifisch nicht anders geregelt, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

 15. Änderungen der AGB

Avantaj behält sich das Recht vor, die AGB anzupassen, soweit dies erforderlich ist.

Eine Anpassung ist z.B. erforderlich bei

  • Änderungen des geltenden Rechts;
  • Korrektur von redaktionellen Fehlern
  • Aufnahme neuer Dienste
  • Klarstellungen zur besseren Vertragsauslegung.

16. Schlussbestimmungen

a.      Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

b.      Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

c.       Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.

 

  

Avantaj Personal GmbH,                                                                                 Stand: November 2023

Doggenburgstr 8, 70193 Stuttgart / Deutschland